Die Erde ist in keinerlei Hinsicht auf den Kontakt mit fremden Intelligenzen vorbereitet, stellt Rechtsanwalt Klaus Stähle fest
Disclosure – das ist der Tag, den alle UFO-Fans herbeisehnen: Der US-Präsident oder irgendein anderer Staatenlenker tritt vor die Presse und gibt bekannt, dass die Regierung von der Existenz anderer Lebensformen weiß, die zu uns auf die Erde gekommen sind und Kontakt mit uns aufnehmen. Doch was für Science-Fiction-Anhänger wie das lang ersehnte Happy End im jahrzehntelangen UFO-Krimi klingt, wirkt auf Juristen eher bedrohlich. Denn der Kontakt mit einer anderen Spezies zieht eine ganze Reihe komplizierter Rechtsfragen nach sich, über die bislang kaum ein Erdbewohner ernsthaft nachgedacht hat. Bis auf Klaus Stähle.
Der Berliner Rechtsanwalt hat gerade das Buch „Rechtsfragen beim Kontakt mit Extraterrestrischen“ herausgebracht, erschienen im Berliner Wissenschafts-Verlag. Darin stellt er sich auf juristisch-präzise und durchaus unterhaltsame Art den wichtigen Fragen: Gelten Völkerrecht und Menschenrechte auch für Außerirdische? Unterliegen Aliens dem internationalen Recht? Welche Rechtslage gilt bei kriegerischen oder wohlwollenden Interventionen? Wo dürfen Außerirdische ohne Einreisegenehmigung landen, und wenn es sich um Flüchtlinge eines interstellaren Krieges handelt – dürfen sie Asyl beantragen? Wer wäre überhaupt befugt, im Namen der Menschheit mit den Außerirdischen zu verhandeln? Auch brisanteren Fragen geht Stähle nicht aus dem Weg: Was, wenn wir ihre Schöpfung sind – gelten wir Menschen dann als Eigentum der Außerirdischen? Wie sind Entführungen durch Außerirdische rechtlich zu betrachten? Und: Wer haftet für Gesundheitsschäden, die durch UFO-Strahlung entstanden sind?
Dabei stellt sich heraus: Die Erde ist derzeit nicht für einen Erstkontakt gerüstet. Die Ankunft einer fremden Intelligenz hätte wahrscheinlich verheerende Auswirkungen auf sämtliche Bereiche des menschlichen Lebens.
Aliens und das Gesetz – Rechtsanwalt Klaus Stähle über Rechtsfragen beim Kontakt mit Außerirdischen
Über Klaus Stähle:
Rechtsanwalt Klaus Stähle, ist Jahrgang 1956. Er hat in Freiburg im Breisgau und in Berlin Rechtswissenschaften studiert. Seit 1993 ist Stähle als Rechtsanwalt tätig. Er betreibt in Berlin die Kanzlei Stähle (www.kanzlei-staehle.de), Fachanwälte für Arbeitsrecht. Stähle engagiert sich politisch für wirtschaftliche Aspekte der Nachhaltigkeit und ist im Vorstand eines Wirtschaftsverbands. Zudem interessiert er sich seit seiner Kindheit für Science-Fiction, war von der Paläo-SETI-Hypothese als Jugendlicher fasziniert und hat sich neben dem Arbeitsrecht auch mit Rechtssoziologie und dem Völkerrecht befasst.
Weitere Informationen:
- Buch von Klaus Stähle: Rechtsfragen beim Kontakt mit Extraterrestrischen: https://www.bwv-verlag.de/detailview?no=5516
- Exosoziologie: Vorbereitung auf den Kontakt mit Außerirdischen – Interview mit Dr. Andreas Anton: https://www.exomagazin.tv/exosoziologie-vorbereitung-auf-den-erstkontakt-mit-ausserirdischen/
- Das Kontaktszenario – Was, wenn Außerirdische landen? Vortrag Dr. Andreas Anton: https://www.exomagazin.tv/das-kontakt-szenario-was-wenn-die-ausserirdischen-kaemen/
- Der Tag X: Wie der Erstkontakt mit Aliens ablaufen könnte – Interview mit Dr. Karsten Kruschel: https://www.exomagazin.tv/der-tag-x-wie-der-erstkontakt-mit-aliens-auflaufen-koennte/
Best ever! Hoooochinteressant, Danke!